Notarielle Beurkundung –
rechtssicher und unparteiisch.
Prof. Dr. Frank Martin ist Notar mit Amtssitz in Limburg an der Lahn und als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes tätig. Er beurkundet Ihre Verträge und Erklärungen rechtssicher, berät alle Beteiligten neutral und sorgt für eine ausgewogene, dauerhaft belastbare Gestaltung. „Von A wie Adoption bis Z wie Zustellung."
Wofür Sie den Notar brauchen
Beim Immobiliengeschäft sorgt der Notar für einen rechtssicheren Ablauf und eine ausgewogene Gestaltung – vom Entwurf bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
- Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen – mit Aufklärung beider Seiten und vollständiger Abwicklung.
- Sichere Kaufpreiszahlung: Fälligkeit erst, wenn die Auflassungsvormerkung eingetragen und die Lastenfreistellung gesichert ist.
- Finanzierung durch Bestellung von Grundschulden und Hypotheken zugunsten der finanzierenden Bank.
- Übertragung ohne Kaufpreis (Schenkung, Übergabe) sowie Bestellung von Nießbrauch und Wohnungsrechten zur Absicherung.
- Wohnungseigentum: Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Mit klaren Regelungen zu Nachlass und Vorsorge vermeiden Sie spätere Unsicherheiten und entlasten Ihre Angehörigen.
- Notarielles Testament und Erbvertrag: eindeutige, rechtssichere Gestaltung Ihres letzten Willens; ersetzt im Regelfall den Erbschein.
- Vorsorgevollmacht: Bevollmächtigung einer Vertrauensperson für Vermögens- und Gesundheitsangelegenheiten – so lässt sich eine gerichtliche Betreuung meist vermeiden.
- Betreuungs- und Patientenverfügung für den Fall eigener Entscheidungsunfähigkeit.
- Auf Wunsch Registrierung im Zentralen Testamentsregister bzw. im Vorsorgeregister.
Verträge im Familienkreis schaffen verbindliche und faire Grundlagen – vor, während und nach der Ehe.
- Ehevertrag: Wahl des Güterstands (z. B. modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung), Regelungen zu Versorgungsausgleich und Unterhalt.
- Scheidungsfolgenvereinbarung: einvernehmliche Regelung von Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich.
- Verträge unter Familienangehörigen, etwa Grundstücksübertragungen oder Darlehen.
- Adoption Minderjähriger und Erwachsener: Beurkundung der erforderlichen Erklärungen.
Von der Gründung bis zur Nachfolge begleitet der Notar unternehmerische Entscheidungen und sorgt für formwirksame, eintragungsfähige Beschlüsse.
- Gründung von GmbH und UG (haftungsbeschränkt): Beurkundung von Satzung und Geschäftsführerbestellung, Anmeldung zum Handelsregister.
- Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung und -herabsetzung).
- Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen – beurkundungspflichtig, ob Verkauf oder Schenkung.
- Umwandlungen (Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung) und Unternehmensnachfolge.
- Anmeldungen zum Handelsregister.
Die Beglaubigung bestätigt die Echtheit: Der Notar bezeugt, dass eine Unterschrift oder eine Abschrift echt ist – ohne inhaltliche Prüfung wie bei der Beurkundung.
- Beglaubigung von Unterschriften, etwa für Anmeldungen zum Handels-, Vereins- oder Grundbuchregister.
- Beglaubigung von Abschriften und Kopien, z. B. von Urkunden und Zeugnissen.
- Registeranmeldungen und Vollmachten in beglaubigter Form.
- Hinweis: Anders als die Beurkundung umfasst die Beglaubigung keine Beratung zum Inhalt.
Wer Vermögen zu Lebzeiten geordnet weitergibt, schafft Klarheit und kann steuerliche Freibeträge nutzen.
- Vorweggenommene Erbfolge: Übertragung von Immobilien oder Unternehmensanteilen zu Lebzeiten unter Nutzung der Freibeträge.
- Übergabeverträge mit Gegenleistungen wie Wohnrecht, Nießbrauch, Pflege- und Versorgungsleistungen sowie Rückforderungsrechten.
- Abgestimmte Nachfolgeplanung für Familie und Unternehmen im Zusammenspiel mit Testament oder Erbvertrag.
- Erbauseinandersetzung und Anträge auf Erteilung eines Erbscheins.
Notarielle Leistungen von A bis Z
Damit Sie auf einen Blick sehen, wobei der Notar hilft: eine verständliche Aufstellung aller Bereiche. Ist Ihr Anliegen nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir ordnen es für Sie ein.
Immobilien & Grundstücke
- Grundstückskaufvertrag – Kauf oder Verkauf von Haus, Wohnung oder Grundstück, rechtssicher für beide Seiten.
- Wohnungs- und Teileigentum – Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung für Eigentumswohnungen.
- Übertragung & Schenkung – Übergabe von Grundbesitz zu Lebzeiten, etwa an Kinder.
- Nießbrauch & Wohnrecht – Absicherung eines lebenslangen Wohn- oder Nutzungsrechts.
- Dienstbarkeiten – Wege-, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zwischen Grundstücken.
- Erbbaurecht – Bauen auf fremdem Grund (Erbbaurechtsvertrag).
- Vorkaufsrechte & Vormerkungen – Sicherung von Rechten im Grundbuch.
Immobilienfinanzierung
- Grundschuld & Hypothek – Sicherheit für Ihre Bank bei der Finanzierung.
- Löschung & Rangänderung – Anpassen oder Löschen eingetragener Rechte im Grundbuch.
- Abwicklung über Notaranderkonto – treuhänderisch sichere Kaufpreiszahlung.
- Vollzug & Grundbuch – Anmeldung und Überwachung aller Eintragungen für Sie.
Erbrecht & Nachlass
- Testament – Einzeltestament oder gemeinschaftliches „Berliner Testament".
- Erbvertrag – bindende Nachlassregelung mit weiteren Personen.
- Erb- & Pflichtteilsverzicht – einvernehmlicher Verzicht zur Vermeidung späteren Streits.
- Vorweggenommene Erbfolge – Vermögen schon zu Lebzeiten geordnet übertragen.
- Erbschein & Nachlassabwicklung – Antrag und Abwicklung nach dem Erbfall.
- Testamentsvollstreckung – zuverlässige Umsetzung des letzten Willens.
- Erbausschlagung – fristgerechte Ausschlagung überschuldeter Nachlässe.
- Digitaler Nachlass – Testament und Vollmachten für Bitcoin und Kryptowerte, inklusive Zugang zu Wallet und Private Key.
Familie & Partnerschaft
- Ehevertrag – Regelung von Güterstand und Vermögen (z. B. Gütertrennung).
- Scheidungsfolgenvereinbarung – einvernehmliche Regelung von Unterhalt, Vermögen und Versorgungsausgleich.
- Partnerschaftsvertrag – Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften.
- Adoption – Annahme Minderjähriger und Erwachsener.
- Vaterschaftsanerkennung & Sorgeerklärung – Beurkundung familienrechtlicher Erklärungen.
Vorsorge für den Ernstfall
- Vorsorgevollmacht – eine Person Ihres Vertrauens handelt, wenn Sie es selbst nicht mehr können.
- Betreuungsverfügung – bestimmen, wer im Fall der Fälle Ihr Betreuer wird.
- Patientenverfügung – medizinische Behandlung im Voraus festlegen.
- Generalvollmacht – umfassende Bevollmächtigung, auch für Immobilien.
Unternehmen & Gesellschaften
- GmbH- & UG-Gründung – Gesellschaftsvertrag und Handelsregisteranmeldung.
- Satzungsänderungen – Anpassung bestehender Gesellschaftsverträge.
- Anteilsübertragung – Kauf oder Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen.
- Kapitalmaßnahmen – Kapitalerhöhung und -herabsetzung.
- Umwandlungen – Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel.
- Unternehmenskauf & Nachfolge – Übergabe und Nachfolgeregelung für Betriebe.
- Verein, Stiftung & Genossenschaft – Gründung und Registeranmeldung.
- Gesellschafterlisten & Handelsregister – Anmeldungen und laufende Meldungen.
Beglaubigungen & Register
- Unterschriftsbeglaubigung – amtliche Bestätigung Ihrer Unterschrift.
- Beglaubigte Abschriften – amtliche Kopien wichtiger Dokumente.
- Registeranmeldungen – Handels-, Vereins- und Genossenschaftsregister.
- Vollmachten – Bevollmächtigungen aller Art.
- Eidesstattliche Versicherungen – etwa für Behörden und Gerichte.
Sichere Abwicklung & Verwahrung
- Notaranderkonto – treuhänderische Verwahrung von Kaufpreis und Geldern.
- Hinterlegung & Verwahrung – sichere Aufbewahrung von Urkunden und Werten.
- Freiwillige Versteigerung – geordnete Verwertung von Immobilien.
- Vollzugsservice – wir kümmern uns um Behörden, Grundbuch und Register.
Diese Aufstellung ist bewusst breit gehalten. Sind Sie unsicher, ob Ihr Anliegen dazugehört? Sprechen Sie uns an – die Ersteinschätzung ist unkompliziert.
Bitcoin & digitale Vermögenswerte
Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowerte sind längst Teil des wirtschaftlichen Alltags – und werfen eigene rechtliche Fragen auf. Als Notar begleitet Prof. Dr. Frank Martin ihre rechtssichere Gestaltung: von der Schenkung und Übertragung von Kryptowerten über den digitalen Nachlass (Testament, Vorsorgevollmacht, gesicherter Zugang zu Wallet und Private Key) bis zur Gründung von Blockchain-Unternehmen. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Spezialseite.
Neutral. Verbindlich. Für alle Seiten.
Der Notar wird nicht für eine Partei tätig, sondern stellt eine ausgewogene und rechtssichere Regelung für alle Beteiligten sicher. Er ist zur Verschwiegenheit und zur Unparteilichkeit verpflichtet und prüft, dass Ihr Wille rechtlich einwandfrei umgesetzt wird.
- Neutrale Beratung aller Beteiligten vor der Beurkundung
- Gesetzlich festgelegte, bundeseinheitliche Gebühren (GNotKG)
- Vollständige Verlesung und Erläuterung der Urkunde
- Abwicklung mit Grundbuchamt, Registergericht und Behörden
1. Anliegen schildern
Sie nennen uns Ihr Vorhaben und die Beteiligten.
2. Entwurf erhalten
Wir erstellen einen Entwurf, den Sie in Ruhe prüfen.
3. Beurkundungstermin
Die Urkunde wird verlesen, erläutert und unterzeichnet.
4. Vollzug
Wir übernehmen die Anmeldungen bei Grundbuch und Registern.
Gut informiert zur Beurkundung
Immobilienkauf beim Notar
Vom Vertragsentwurf bis zur Grundbucheintragung: der Ablauf Schritt für Schritt, sichere Zahlung und Nebenkosten.
Zum Ratgeber →RatgeberTestament errichten
Eigenhändig oder notariell? Formvorschriften, Berliner Testament und Kosten – verständlich zusammengefasst.
Zum Ratgeber →RatgeberVorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Warum die notarielle Form zählt, was hineingehört – und wie Sie die gerichtliche Betreuung vermeiden.
Zum Ratgeber →RatgeberImmobilie verschenken
Nießbrauch, Freibeträge alle zehn Jahre, Rückforderungsrechte: Übergabe zu Lebzeiten richtig gestalten.
Zum Ratgeber →RatgeberGmbH gründen
Satzung oder Musterprotokoll, Stammkapital, Handelsregister – der Weg zur eigenen Gesellschaft.
Zum Ratgeber →Antworten vorab
Kann ich den Notar frei wählen?
Ja. In Deutschland gilt die freie Notarwahl. Sie können sich an jeden Notar Ihrer Wahl wenden – unabhängig von Wohnort oder Lage der Immobilie.
Können Sie auch für Mandanten außerhalb von Limburg beurkunden?
Ja. Als Notar darf Prof. Dr. Frank Martin Beurkundungen auch für Beteiligte aus dem gesamten Bundesgebiet vornehmen. Sein Amtssitz befindet sich ausschließlich in Limburg an der Lahn – Beratung, Vorbereitung und Beurkundung finden daher stets dort statt. In gesetzlich eng begrenzten Ausnahmefällen – etwa wenn ein Beteiligter wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht transportfähig ist – kann eine Beurkundung nach Maßgabe der §§ 10a, 11 BNotO auch außerhalb der Geschäftsstelle stattfinden, zum Beispiel im Krankenhaus oder Pflegeheim; sprechen Sie uns hierzu gerne an. Gern stimmen wir den Ablauf so ab, dass die Anreise für Sie möglichst unkompliziert ist. Besonders kurz ist der Weg für Bürgerinnen und Bürger aus dem unmittelbar angrenzenden Diez.
Kommt der Notar auch ins Krankenhaus oder Pflegeheim?
In gesetzlich eng begrenzten Ausnahmefällen ja: Wenn ein Beteiligter wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht transportfähig ist, kann die Beurkundung nach Maßgabe der §§ 10a, 11 BNotO auch außerhalb der Geschäftsstelle stattfinden – etwa im Krankenhaus oder Pflegeheim. Ob das im Einzelfall möglich ist, hängt insbesondere vom Ort ab; sprechen Sie uns bitte frühzeitig an.
Was kostet eine notarielle Beurkundung?
Die Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich geregelt und richten sich nach dem Geschäftswert. Sie sind bei jedem Notar identisch. Auf Wunsch nennen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten im Vorfeld.
Wie lange dauert es bis zum Termin?
Nach Eingang aller erforderlichen Angaben erstellen wir zügig einen Entwurf. Den Beurkundungstermin stimmen wir individuell mit Ihnen ab. Für dringende Fälle finden wir in der Regel eine kurzfristige Lösung.
Muss ich Unterlagen mitbringen?
Für den Termin benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument. Je nach Vorgang sind weitere Unterlagen erforderlich (z. B. Grundbuchdaten beim Immobilienkauf). Wir teilen Ihnen rechtzeitig mit, was benötigt wird.
Was gilt bei Abwesenheit des Notars?
Ist Prof. Dr. Frank Martin verhindert, wird er in notariellen Angelegenheiten durch seinen Notarvertreter, Rechtsanwalt Benjamin Meiser, vertreten. So bleibt die notarielle Betreuung auch im Vertretungsfall durchgehend gewährleistet.
Sie benötigen eine Beurkundung?
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben – wir bereiten alles Weitere für Sie vor.