Anwaltliche Vertretung –
entschlossen auf Ihrer Seite.
Anders als der Notar vertritt der Rechtsanwalt allein Ihre Interessen. Prof. Dr. Frank Martin ist Fachanwalt für Erbrecht, für Arbeitsrecht und für Familienrecht – ergänzt um langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht und im Vertragsrecht. Sie erhalten dreifach nachgewiesene Spezialisierung und klare Handlungsempfehlungen – in Limburg, Montabaur und im Umkreis von über 100 km.
Drei nachgewiesene Spezialisierungen
Den Titel „Fachanwalt" verleiht die Rechtsanwaltskammer nur bei besonderen theoretischen Kenntnissen und umfangreicher Praxis. Prof. Dr. Frank Martin trägt ihn gleich dreifach – für Erbrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht. Im Arbeitsrecht trägt zudem Rechtsanwalt Benjamin Meiser den Fachanwaltstitel – dort stehen Ihnen somit gleich zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht zur Seite.
Das Erbrecht berührt oft erhebliche Vermögenswerte und zugleich tief empfundene familiäre Beziehungen. Als Fachanwalt für Erbrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein begleitet Sie Prof. Dr. Frank Martin umfassend – von der vorausschauenden Nachlassplanung über die Abwicklung des Erbfalls bis zur konsequenten Vertretung im Erbstreit. Als Kanzlei mit eigenem Notariat verbinden wir anwaltliche Beratung und notarielle Beurkundung aus einer Hand.
Nachlass vorausschauend gestalten
- Einzeltestament, gemeinschaftliches („Berliner") Testament und Erbvertrag – rechtssicher formuliert, um spätere Auslegungsstreitigkeiten zu vermeiden.
- Gezielte Enterbung sowie zulässige Gestaltungen zur Reduzierung von Pflichtteilslasten.
- Vermächtnisse, Teilungsanordnungen und Auflagen sowie Anordnung von Vor- und Nacherbschaft.
- Behinderten- und Bedürftigentestament, um Sozialleistungsansprüche der Begünstigten zu erhalten.
- Unternehmertestament und Regelung der Unternehmensnachfolge – abgestimmt mit dem Gesellschaftsrecht.
- Verzahnung mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für den Fall der Handlungsunfähigkeit.
Pflichtteilsrecht durchsetzen und abwehren
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen für enterbte Kinder, Ehegatten und Eltern.
- Durchsetzung der Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche – bis hin zum notariellen Nachlassverzeichnis.
- Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen zu Lebzeiten (Abschmelzung über zehn Jahre).
- Abwehr unberechtigter oder überhöhter Pflichtteilsforderungen aufseiten der Erben.
- Pflichtteilsverzicht als vorausschauendes Gestaltungsmittel.
Erbfall abwickeln – als Erbe richtig handeln
- Beantragung des Erbscheins und – bei Auslandsbezug – des Europäischen Nachlasszeugnisses.
- Prüfung von Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft; wichtig: die Ausschlagungsfrist beträgt in der Regel nur sechs Wochen.
- Begrenzung der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten (Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, Dürftigkeits- und Erschöpfungseinrede).
- Übernahme, Beratung und Überwachung der Testamentsvollstreckung.
Erbengemeinschaft und Erbstreit
- Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft – einvernehmlich oder gerichtlich.
- Teilungsversteigerung zur Auflösung von Immobilien im Nachlass.
- Anfechtung von Testamenten, etwa wegen Testierunfähigkeit, Formfehlern oder Motivirrtum.
- Auskunfts-, Wertersatz- und Herausgabeansprüche zwischen Miterben.
Steuer und internationale Erbfälle
- Vorausschauende Nutzung von Freibeträgen und Gestaltungen zur Reduzierung der Erbschaftsteuer – auf Wunsch in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
- Internationale Erbfälle: Rechtswahl und Bestimmung des anwendbaren Rechts nach der EU-Erbrechtsverordnung.
Ob vorsorgende Gestaltung oder akuter Streitfall – wir prüfen Ihren Fall, zeigen die Möglichkeiten klar auf und setzen Ihre Interessen durch.
Fachanwalt für Erbrecht in Limburg →Im Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer wie Arbeitgeber – mit Prof. Dr. Frank Martin und Rechtsanwalt Benjamin Meiser stehen Ihnen zwei Fachanwälte zur Seite.
- Kündigung und Kündigungsschutzklage – wichtig: Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
- Abfindung und Aufhebungsvertrag: Verhandlung und Prüfung.
- Abmahnung, Arbeitszeugnis und Zeugnisberichtigung.
- Arbeitsverträge und AGB-Prüfung, auch für Arbeitgeber.
- Betriebs-, verhaltens- und personenbedingte Kündigungen.
Als Fachanwalt für Familienrecht begleitet Prof. Dr. Frank Martin Sie in allen Phasen – von der einvernehmlichen Lösung bis zur konsequenten Vertretung vor Gericht.
- Trennung und Scheidung, einschließlich Scheidungsfolgenvereinbarung.
- Ehegatten-, Kindes- und Trennungsunterhalt: Berechnung und Durchsetzung.
- Sorge- und Umgangsrecht, auch im paritätischen Wechselmodell.
- Zugewinnausgleich und Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens.
- Eheverträge zur vorausschauenden Regelung – auf Wunsch notariell beurkundet.
Zusätzliche Rechtsgebiete
Nach einem Verkehrsunfall oder bei drohendem Fahrverbot setzen wir Ihre Rechte durch und wehren unberechtigte Forderungen ab.
- Unfallabwicklung und Schadenregulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung.
- Schadenersatz und Schmerzensgeld in angemessener Höhe.
- Bußgeldverfahren, Fahrverbot und Punkte in Flensburg.
- Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Rund um Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowerte verbinden wir rechtliche Beratung mit praktischer Erfahrung – von der Absicherung bis zur Übertragung.
- Nachlassplanung und Zugriffssicherung für Kryptowerte im Erb- und Vorsorgefall.
- Übertragung und Schenkung von Kryptowerten, auch im Gesellschaftsrecht.
- Vertragsgestaltung bei Kauf, Verkauf und Beteiligungen.
- Streitfragen und Durchsetzung von Ansprüchen.
Gute Verträge verhindern Streit. Wir prüfen, gestalten und setzen Vereinbarungen aller Art durch.
- Prüfung und Gestaltung von Kauf-, Dienst- und Werkverträgen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – rechtssicher formuliert.
- Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen, außergerichtlich und vor Gericht.
- Abwehr unberechtigter Forderungen.
Vom Start bis zur Auseinandersetzung begleiten wir Kaufleute, Gesellschafter und Unternehmen.
- Gründung von Gesellschaften und Wahl der passenden Rechtsform.
- Gesellschafter- und Beteiligungsverträge.
- Handelsverträge und laufende Beratung im Geschäftsverkehr.
- Gesellschafterstreit und gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen.
Wenn der Versicherer nicht oder nicht vollständig zahlt, setzen wir berechtigte Ansprüche durch.
- Schadenregulierung gegenüber der eigenen und der gegnerischen Versicherung.
- Prüfung von Leistungsablehnungen und Kürzungen.
- Deckungsklage und gerichtliche Durchsetzung.
- Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Sachversicherung.
Offene Rechnungen belasten die Liquidität. Wir treiben Ihre Forderungen bei – und die Kosten der Beitreibung trägt bei Verzug in der Regel der Schuldner.
- Anwaltliches Mahnschreiben mit Fristsetzung – außergerichtliches Inkasso.
- Gerichtliches Mahnverfahren und Zahlungsklage.
- Zwangsvollstreckung: Gerichtsvollzieher, Kontopfändung, Vermögensauskunft.
- Abwehr unberechtigter oder verjährter Inkassoforderungen.
Darüber hinaus engagiert sich die Kanzlei im Rahmen von Pro-Bono-Mandaten – Rechtsvertretung mit sozialer Verantwortung.
Vertretung, die Klarheit schafft.
Rechtliche Auseinandersetzungen sind belastend. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen Sicherheit zu geben: Wir prüfen die Rechtslage, benennen realistische Ziele und vertreten Sie konsequent – außergerichtlich wie vor Gericht.
- Ehrliche Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
- Transparente Information über Kosten und Ablauf
- Klare Kommunikation ohne unnötiges Fachlatein
- Konsequente Vertretung Ihrer Interessen
Rufen Sie uns an
Wir klären in einem kurzen Gespräch, ob und wie wir Ihnen helfen können.
06431 - 2 88 88 88 KontaktformularSie brauchen anwaltliche Unterstützung?
Je früher wir Ihr Anliegen kennen, desto besser können wir Ihre Rechte wahren.