Inkasso durch die Kanzlei Prof. Dr. Martin –
damit aus Rechnungen Zahlungen werden.
Offene Rechnungen belasten Liquidität und Nerven. Wir treiben Ihre Forderungen konsequent bei – vom anwaltlichen Mahnschreiben über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Klage und Zwangsvollstreckung. Und wenn Sie selbst eine unberechtigte Inkassoforderung erhalten, wehren wir sie ab. Für Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen in ganz Deutschland.
In drei Stufen zu Ihrem Geld
Prüfen & anwaltlich mahnen
Wir prüfen Forderung, Verzug und Verjährung und fordern den Schuldner mit anwaltlichem Nachdruck und klarer Frist zur Zahlung auf. Viele Forderungen werden bereits in dieser Stufe beglichen.
Titulieren
Zahlt der Schuldner nicht, verschaffen wir Ihnen einen vollstreckbaren Titel – je nach Lage über den Mahnbescheid beim zentralen Mahngericht oder direkt per Zahlungsklage.
Vollstrecken
Aus dem Titel wird Geld: Gerichtsvollzieher, Konto- und Lohnpfändung, Vermögensauskunft – gezielt dort, wo beim Schuldner etwas zu holen ist. Der Titel bleibt 30 Jahre vollstreckbar.
Mahnen, titulieren, vollstrecken – und verteidigen
Ein anwaltliches Mahnschreiben hat spürbar mehr Gewicht als eine weitere eigene Mahnung – und die Kosten trägt bei Verzug in der Regel der Schuldner.
Prüfung und anwaltliche Mahnung
- Prüfung von Forderung, Fälligkeit, Verzug und Verjährung – bevor Kosten entstehen.
- Anwaltliche Zahlungsaufforderung mit klarer Fristsetzung und Ankündigung der gerichtlichen Schritte.
- Verzugszinsen und Beitreibungskosten werden mit geltend gemacht; zwischen Unternehmern zusätzlich die 40-Euro-Pauschale.
Einigung statt Prozess
- Ratenzahlungsvereinbarung mit Schuldanerkenntnis – rechtssicher dokumentiert und im Ernstfall schnell durchsetzbar.
- Vergleich, wenn eine schnelle Teilzahlung wirtschaftlich sinnvoller ist als ein langer Rechtsstreit.
- Klare Empfehlung, wann sich der Gang vor Gericht lohnt – und wann nicht.
Zahlt der Schuldner trotz Mahnung nicht, beantragen wir den Mahnbescheid elektronisch beim zentralen Mahngericht – für Schuldner in ganz Deutschland.
- Mahnbescheid ohne mündliche Verhandlung und ohne Begründungsaufwand.
- Bleibt der Widerspruch aus: Vollstreckungsbescheid als vollstreckbarer Titel.
- Bei Widerspruch nahtlose Überleitung in das streitige Verfahren – ohne Wechsel des Ansprechpartners.
- Der Mahnbescheid hemmt die Verjährung – wichtig vor dem Jahresende.
Ist mit Einwendungen zu rechnen, führt die Klage meist schneller zum Ziel als das Mahnverfahren. Dank elektronischem Rechtsverkehr vertreten wir Sie bundesweit.
- Zahlungsklage vor Amts- und Landgerichten in ganz Deutschland – per beA ohne Reiseaufwand.
- Versäumnisurteil, wenn der Schuldner sich nicht verteidigt.
- Urkundenprozess bei gut dokumentierten Forderungen – schnellerer Titel bei eingeschränkten Verteidigungsmöglichkeiten des Schuldners.
- Abwehr unbegründeter Einwendungen: Mängelrügen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte.
Ein Titel allein zahlt keine Rechnung. Wir wählen die Vollstreckungsmaßnahme, die beim jeweiligen Schuldner am ehesten zum Erfolg führt.
- Beauftragung und Steuerung des Gerichtsvollziehers am Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners – bundesweit.
- Pfändung von Konten, Arbeitseinkommen und Forderungen gegen Dritte.
- Vermögensauskunft des Schuldners und gezielte Auswertung.
- Zwangshypothek und Immobiliarvollstreckung bei Grundbesitz des Schuldners.
- Vollstreckung aus Urteilen, Vollstreckungsbescheiden und notariellen Urkunden – eine titulierte Forderung bleibt 30 Jahre vollstreckbar.
Für Unternehmen, Selbstständige, Hausverwaltungen und Praxen übernehmen wir das Inkasso als laufendes Mandat – strukturiert und planbar.
- Feste Abläufe: Übergabe offener Posten, anwaltliche Mahnung, Eskalation nach abgestimmten Stufen.
- Überwachung von Fristen und Verjährung über den gesamten Forderungsbestand.
- Regelmäßige Übersicht über Stand und Erfolg der Beitreibung.
- Prävention: Prüfung von AGB, Zahlungsbedingungen und Verzugsklauseln, damit künftige Forderungen leichter durchsetzbar sind.
Nicht jede Inkassoforderung ist berechtigt – und nicht jede berechtigte in der geltend gemachten Höhe. Wir prüfen, bevor Sie zahlen.
- Prüfung von Forderungsgrund, Verjährung und überhöhten Inkasso- und Zinskosten.
- Abwehr unbegründeter, bereits bezahlter oder verjährter Forderungen.
- Widerspruch gegen Mahnbescheide (Frist: zwei Wochen) und Verteidigung gegen Zahlungsklagen.
- Verhandlung von Ratenzahlung oder Vergleich, wenn die Forderung berechtigt ist.
Warum Inkasso durch den Rechtsanwalt?
Der entscheidende Unterschied zum klassischen Inkassobüro: Beim Rechtsanwalt bleibt Ihre Forderung von der ersten Mahnung bis zur letzten Vollstreckungsmaßnahme in einer Hand. Zahlt der Schuldner auf das Mahnschreiben nicht oder erhebt er Einwendungen, geht es ohne Übergabe an Dritte nahtlos weiter – Mahnbescheid, streitiges Verfahren, Zwangsvollstreckung. Gerade bei bestrittenen Forderungen zählt das: Nur der Rechtsanwalt darf Sie umfassend vor Gericht vertreten.
Auch wirtschaftlich ist die anwaltliche Beitreibung klar geregelt: Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit nach der Forderungshöhe – transparent und vorab kalkulierbar. Befindet sich der Schuldner in Verzug, hat er diese Kosten als Verzugsschaden in der Regel selbst zu tragen.
Ein anwaltliches Mahnschreiben wird erfahrungsgemäß ernster genommen als jede weitere eigene Mahnung: Der Schuldner erkennt, dass der nächste Schritt der Mahnbescheid oder die Klage ist – und dass jede Verzögerung die Sache für ihn teurer macht. Ein erheblicher Teil der Forderungen wird deshalb bereits außergerichtlich beglichen.
Zugleich beraten wir ehrlich: Ist eine Forderung wirtschaftlich nicht sinnvoll durchsetzbar – etwa weil der Schuldner erkennbar vermögenslos ist –, sagen wir Ihnen das, bevor weitere Kosten entstehen. Und wo sich Ausfälle vermeiden lassen, setzen wir vorher an: mit belastbaren Verträgen, klaren Zahlungsbedingungen und wirksamen AGB.
Inkasso aus ganz Deutschland – vollständig digital
Forderungsbeitreibung ist heute kein örtliches Geschäft mehr: Der Mahnbescheid wird elektronisch beim zentralen Mahngericht beantragt, Klagen und Vollstreckungsanträge reichen wir über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bei jedem zuständigen Gericht in Deutschland ein – von Flensburg bis Garmisch. Den Gerichtsvollzieher beauftragen wir direkt am Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners. Für Sie heißt das: Es spielt keine Rolle, wo in Deutschland Sie oder Ihr Schuldner sitzen.
Auch die Mandatserteilung funktioniert vollständig aus der Ferne: Sie übermitteln uns Rechnung, Vertrag und Schriftverkehr per E-Mail oder Post, wir besprechen das Vorgehen telefonisch – Termine sind online buchbar oder telefonisch unter 06431 - 2 88 88 88 zu vereinbaren. Unsere Standorte in Limburg an der Lahn und Montabaur stehen Mandanten aus der Region selbstverständlich auch für persönliche Besprechungen offen. Prof. Dr. Frank Martin vertritt seit über 30 Jahren Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen bei der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen.
Inkasso verständlich erklärt
Was kostet Inkasso durch den Anwalt?
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit nach der Höhe der Forderung. Befindet sich der Schuldner in Verzug, hat er die Kosten der anwaltlichen Beitreibung als Verzugsschaden in der Regel selbst zu tragen. Vor Beginn des Mandats nennen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten – transparent und ohne Überraschungen.
Wann ist der Schuldner in Verzug?
In der Regel durch eine Mahnung nach Fälligkeit. Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein; gegenüber Verbrauchern nur, wenn die Rechnung darauf hinweist. Ab Verzug schuldet der Schuldner Verzugszinsen und Ersatz der Beitreibungskosten.
Mahnbescheid oder Klage – was ist der richtige Weg?
Das gerichtliche Mahnverfahren ist schnell und kostengünstig, wenn keine Einwendungen des Schuldners zu erwarten sind – es führt ohne Verhandlung zum Vollstreckungsbescheid. Ist mit Widerspruch zu rechnen, ist die Zahlungsklage meist der schnellere Weg. Wir wählen für jede Forderung das passende Verfahren.
Übernehmen Sie Inkasso bundesweit?
Ja. Mahnbescheide beantragen wir elektronisch bei den zentralen Mahngerichten; Klagen und Vollstreckungsanträge reichen wir über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bei jedem zuständigen Gericht in Deutschland ein. Die Mandatserteilung ist vollständig per Telefon, E-Mail und Post möglich – ein Besuch in der Kanzlei ist nicht erforderlich.
Wann verjähren offene Forderungen?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Rechnungen aus 2023 verjähren also mit Ablauf des 31.12.2026. Ein Mahnbescheid oder eine Klage hemmt die Verjährung; eine titulierte Forderung ist 30 Jahre lang vollstreckbar.
Was passiert, wenn der Schuldner nicht zahlen kann?
Dann verschafft die Vermögensauskunft des Schuldners Klarheit über pfändbares Einkommen und Vermögen. Oft führt der Weg über eine realistische Ratenzahlungsvereinbarung zum Ziel. Und weil eine titulierte Forderung 30 Jahre lang vollstreckbar bleibt, kann die Vollstreckung jederzeit wieder aufgenommen werden, sobald der Schuldner zu Geld kommt.
Lohnt sich anwaltliches Inkasso auch bei kleineren Forderungen?
Häufig ja: Bei Verzug trägt der Schuldner die Kosten der Beitreibung in der Regel selbst; zwischen Unternehmern kommt eine gesetzliche Pauschale von 40 Euro hinzu. Viele Forderungen werden bereits auf das anwaltliche Mahnschreiben hin beglichen. Wir sagen Ihnen vorab ehrlich, ob sich die Beitreibung wirtschaftlich lohnt.
Ich habe selbst Post vom Inkassobüro erhalten – was soll ich tun?
Weder ungeprüft zahlen noch ignorieren. Wir prüfen, ob die Forderung überhaupt besteht, ob sie verjährt ist und ob die geltend gemachten Inkassokosten der Höhe nach berechtigt sind. Wichtig: Gegen einen Mahnbescheid muss innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden – sonst droht der Vollstreckungsbescheid.
Warten Sie nicht, bis die Forderung verjährt.
Anwaltliches Mahnschreiben, Mahnbescheid, Klage und Vollstreckung – bundesweit und aus einer Hand. Sprechen Sie uns an, solange sich Ihre Forderung noch durchsetzen lässt.