Verkehrsrecht

Verkehrsrecht – damit Sie
zu Ihrem Recht kommen.

Nach einem Unfall drohen Streit mit der Versicherung und die Kürzung berechtigter Ansprüche. Wir wickeln Ihren Unfall ab, setzen Schadenersatz und Schmerzensgeld durch und verteidigen Sie in Bußgeld- und Verwaltungsverfahren.

Leistungen

Womit wir Sie unterstützen

Nach einem Unfall übernehmen wir die komplette Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung – für Sie stressfrei.

  • Vollständige Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
  • Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite regelmäßig die Anwaltskosten.
  • Beauftragung von Gutachtern zur Schadenfeststellung.
  • Prüfung der Haftungsquote – auch bei Teilschuld.
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Sie haben Anspruch auf vollständigen Ersatz Ihres Schadens. Wir setzen alle Positionen durch.

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert (auch fiktive Abrechnung).
  • Merkantile Wertminderung des Fahrzeugs.
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten.
  • Abschlepp-, Gutachter- und Unkostenpauschale.
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Bei Personenschäden geht es um mehr als Reparaturkosten. Wir setzen ein angemessenes Schmerzensgeld durch.

  • Bemessung nach Art und Schwere der Verletzung und Dauer der Beeinträchtigung.
  • Berücksichtigung von Dauerschäden und Spätfolgen.
  • Ersatz von Verdienstausfall und Heilbehandlungskosten.
  • Konsequente Durchsetzung gegenüber der Versicherung.
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Nicht jeder Bußgeldbescheid ist berechtigt. Wir prüfen und legen fristgerecht Einspruch ein.

  • Zwei-Wochen-Frist: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich.
  • Prüfung von Messverfahren, Toleranzen und Verfahrensfehlern.
  • Abwehr von Punkten in Flensburg und drohendem Fahrverbot.
  • Prüfung des Absehens vom Fahrverbot (z. B. bei beruflicher Angewiesenheit).
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Droht der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine MPU, ist schnelles Handeln nötig. Wir vertreten Sie gegenüber der Behörde.

  • Abwehr von Maßnahmen der Führerscheinstelle.
  • Vorgehen gegen die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug.
  • Fahreignungszweifel und Aufbauseminare.
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Bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr verteidigen wir Sie entschlossen.

  • Verteidigung bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort / Unfallflucht (§ 142 StGB).
  • Trunkenheit und Drogen im Straßenverkehr (§§ 315c, 316 StGB).
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs.
  • Ziel: Vermeidung von Fahrverbot, Entzug und Eintragungen.
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Häufige Fragen

Verkehrsrecht verständlich erklärt

Was tun nach einem Verkehrsunfall?

Sichern Sie die Unfallstelle, dokumentieren Sie Schäden und Beteiligte und geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Ersatz Ihrer Kosten – einschließlich eines eigenen Anwalts, den die gegnerische Versicherung trägt.

Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die Anwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden. Sie werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Häufig ja. Messfehler, Formfehler oder Verfahrensmängel können zur Einstellung führen. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung erfolgen. Wir prüfen Ihren Bescheid und die Erfolgsaussichten.

Sollte ich einen Gutachter beauftragen?

Bei Schäden über der Bagatellgrenze haben Sie das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu wählen. Ein unabhängiges Gutachten sichert die Höhe Ihres Anspruchs. Wir empfehlen Ihnen das richtige Vorgehen.

Unfall gehabt? Wir übernehmen.

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.