Fachanwalt für Erbrecht · Mitglied ARGE Erbrecht (DAV)

Anwalt für Erbrecht in Limburg –
klar regeln, bevor es zu spät ist.

Eine vorausschauende Nachlassgestaltung bewahrt Ihre Familie vor Streit und sichert Ihren Willen ab. Kommt es zum Erbfall, sorgen wir für eine geordnete Abwicklung – und vertreten Sie im Erbstreit auch vor Gericht. Als Fachanwalt für Erbrecht und Notar berät Sie Prof. Dr. Frank Martin umfassend – in Limburg, Montabaur und im Umkreis von über 100 km. Zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.

Leistungen

Gestaltung und Abwicklung

Wer klar regelt, verhindert Streit. Wir gestalten Ihren letzten Willen rechtssicher und steuerlich durchdacht – auf Wunsch notariell beurkundet.

  • Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament („Berliner Testament“) und Erbvertrag.
  • Bindungswirkung und Widerruf – Vor- und Nachteile im Blick.
  • Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen und Auflagen.
  • Notarielle Beurkundung aus einer Hand – erspart den Erben später oft den Erbschein.
Ratgeber Testament

Vermögen zu Lebzeiten übergeben – klug gestaltet spart das Steuern und beugt Streit vor.

  • Übertragung von Immobilien und Vermögen unter Nutzung der Schenkungsteuer-Freibeträge (alle zehn Jahre neu).
  • Absicherung der Übergeber durch Nießbrauch und Wohnrecht.
  • Rückforderungs- und Widerrufsrechte für den Ernstfall.
  • Anrechnung auf Pflichtteil und spätere Erbansprüche bedenken.
Beratung anfragen

Nach dem Erbfall ist vieles zu ordnen. Wir begleiten Erben und Erbengemeinschaften sicher durch die Abwicklung.

  • Sichtung und Ordnung des Nachlasses, Umgang mit Verbindlichkeiten.
  • Erbauseinandersetzung und Vertretung der Erbengemeinschaft.
  • Ausschlagung, Nachlassverzeichnis und Haftungsbeschränkung.
  • Internationale Erbfälle nach der EU-Erbrechtsverordnung.
Beratung anfragen

Enterbt oder zu kurz gekommen? Wir setzen Pflichtteilsansprüche durch – oder wehren sie für Erben ab.

  • Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gegen die Erben.
  • Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen der letzten zehn Jahre.
  • Verjährung im Blick behalten (regelmäßig drei Jahre).
Ratgeber Pflichtteil

Den Erben nachweisen: Wir beantragen den Erbschein und vertreten Sie im Verfahren beim Nachlassgericht.

  • Beantragung des Erbscheins und Erstellung der erforderlichen Erklärungen.
  • Vertretung im Erbscheinverfahren beim Nachlassgericht.
  • Alternative: ein notarielles Testament genügt oft als Erbnachweis – ohne Erbschein.
  • Europäisches Nachlasszeugnis bei Auslandsbezug.
Beratung anfragen

Damit Ihr letzter Wille zuverlässig umgesetzt wird – von der Anordnung bis zur Ausführung.

  • Anordnung der Testamentsvollstreckung im Testament.
  • Abwicklungs- und Dauervollstreckung (z. B. zum Schutz minderjähriger Erben).
  • Erstellung des Nachlassverzeichnisses und Verwaltung des Nachlasses.
  • Übernahme oder Begleitung der Testamentsvollstreckung.
Beratung anfragen
Vor Ort

Ihr Anwalt für Erbrecht in Limburg an der Lahn

Wer in Limburg einen Rechtsanwalt für Erbrecht sucht, hat meist eine konkrete Frage: Wie regele ich meinen Nachlass richtig – oder wie komme ich als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Miterbe zu meinem Recht? Prof. Dr. Frank Martin ist Fachanwalt für Erbrecht und zugleich Notar mit Amtssitz in Limburg. Diese Doppelqualifikation ist in der Region selten und für Sie ein handfester Vorteil: Gestaltung (Testament, Erbvertrag, Übergabevertrag) und Durchsetzung (Pflichtteil, Erbauseinandersetzung, Erbscheinverfahren) kommen aus einer Hand.

Im Erbfall vertreten wir Sie gegenüber Miterben, Banken und Behörden – außergerichtlich ebenso wie vor dem Nachlassgericht beim Amtsgericht Limburg und in streitigen Verfahren. Viele erbrechtliche Mandate lassen sich durch klare Auskunftsansprüche und geschickte Verhandlung ohne Prozess lösen; wenn nötig, führen wir den Rechtsstreit konsequent.

Unsere Mandanten kommen aus Limburg und dem gesamten Umland: aus Diez, Hadamar, Elz, Bad Camberg, Weilburg und Runkel ebenso wie aus Montabaur und dem Westerwald, wo wir eine Zweigstelle der Rechtsanwaltskanzlei unterhalten. Auch überregionale und internationale Erbfälle – etwa mit Immobilien im Ausland oder Erben in mehreren Ländern – gehören zur täglichen Arbeit.

Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein arbeiten wir laufend mit der aktuellen Rechtsprechung zum Erbrecht. Termine erhalten Sie kurzfristig – online buchbar oder telefonisch unter 06431 - 2 88 88 88. Die Kanzlei liegt zentral in der Parkstraße 33, wenige Minuten vom Bahnhof Limburg.

Häufige Fragen

Erbrecht verständlich erklärt

Brauche ich ein Testament?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer Ihren Wünschen entspricht. Mit einem Testament oder Erbvertrag bestimmen Sie selbst, wer was erhält, und vermeiden Streit unter den Hinterbliebenen. Wir beraten Sie zur passenden Gestaltung.

Was ist der Pflichtteil?

Nahe Angehörige wie Kinder oder Ehegatten haben auch bei Enterbung Anspruch auf den Pflichtteil – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld. Wir setzen Pflichtteilsansprüche durch oder wehren sie ab.

Wann brauche ich einen Erbschein?

Ein Erbschein weist Sie als Erben aus und wird häufig von Banken, Grundbuchamt oder Behörden verlangt. Bei einem notariellen Testament ist er oft entbehrlich. Wir prüfen, ob und wie Sie ihn beantragen sollten.

Wie kann ich Erbschaftsteuer sparen?

Durch frühzeitige Gestaltung – etwa Schenkungen zu Lebzeiten unter Ausnutzung der Freibeträge oder geschickte Verteilung des Vermögens – lässt sich die Steuerlast oft deutlich senken. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf.

Was kostet ein Anwalt für Erbrecht?

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Vor Beginn des Mandats besprechen wir die voraussichtlichen Kosten transparent mit Ihnen – Sie wissen also vorher, womit Sie rechnen müssen. In vielen Erbfällen trägt am Ende der Nachlass oder die Gegenseite einen Teil der Kosten.

Welches Nachlassgericht ist in Limburg zuständig?

Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen – für Limburg und Umgebung also regelmäßig das Amtsgericht Limburg an der Lahn. Dort werden Testamente eröffnet und Erbscheine erteilt. Wir vertreten Sie im Erbscheinverfahren und in allen Nachlasssachen.

Regeln Sie Ihren Nachlass rechtzeitig.

„Kommen Sie zu uns, bevor es zu spät ist." Eine gute Gestaltung schützt, was Ihnen wichtig ist.