Zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht in Limburg –
von der Abmahnung bis zur Kündigung.

Ob Kündigung, Abfindung oder Streit um das Arbeitszeugnis: Im Arbeitsrecht zählt schnelles, kompetentes Handeln. Mit Prof. Dr. Frank Martin und Rechtsanwalt Benjamin Meiser stehen Ihnen gleich zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht zur Seite – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, entschlossen und lösungsorientiert.

Leistungen

Womit wir Sie unterstützen

Bei einer Kündigung zählt jeder Tag. Wir prüfen ihre Wirksamkeit und sichern Ihre Ansprüche fristgerecht.

  • Drei-Wochen-Frist (§ 4 KSchG): Die Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingehen – sonst gilt die Kündigung als wirksam.
  • Prüfung von ordentlicher, außerordentlicher und fristloser Kündigung: soziale Rechtfertigung, Sozialauswahl, Schriftform (§ 623 BGB), Anhörung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG).
  • Besonderer Kündigungsschutz bei Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder Betriebsratsamt.
  • Klares Ziel: Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung – wir bewerten Chancen und Prozessrisiko realistisch.
  • Vorab-Klärung von Kosten und Eintritt Ihrer Rechtsschutzversicherung.
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Eine Abfindung ist kein Automatismus, sondern Verhandlungssache. Wir holen für Sie das wirtschaftlich Bestmögliche heraus.

  • Orientierung: die Faustformel liegt oft bei einem halben Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr – der tatsächliche Betrag hängt von Ihrer Verhandlungsposition ab.
  • Wir stärken Ihre Position über die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage.
  • Steuerliche Optimierung: Prüfung der Fünftelregelung (§ 34 EStG) zur Milderung der Steuerlast.
  • Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld im Blick behalten (Ruhen/Sperrzeit vermeiden).
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Unterschreiben Sie nichts ungeprüft. Ein Aufhebungsvertrag kann teuer werden – oder für Sie vorteilhaft gestaltet sein.

  • Sperrzeit vermeiden: Ein Aufhebungsvertrag führt beim Arbeitslosengeld regelmäßig zu einer Sperrzeit (§ 159 SGB III) – wir prüfen, wie sich das vermeiden lässt.
  • Verhandlung von Abfindung, Freistellung, Resturlaub und offenen Boni.
  • Sicherung einer wohlwollenden, qualifizierten Zeugnisformel.
  • Prüfung sämtlicher Klauseln vor Unterschrift – auch unter Zeitdruck.
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Eine Abmahnung ist oft die Vorstufe zur Kündigung. Wir setzen uns gegen unberechtigte Vorwürfe zur Wehr.

  • Prüfung, ob die Abmahnung inhaltlich und formal wirksam ist (konkreter Pflichtenverstoß, Warnfunktion).
  • Gegendarstellung zur Personalakte.
  • Anspruch auf Entfernung einer unberechtigten Abmahnung aus der Personalakte.
  • Weichenstellung für den Fall einer späteren Kündigung.
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Ein Zeugnis entscheidet über Ihre nächste Stelle. Wir sorgen für eine faire, wohlwollende Bewertung.

  • Anspruch auf ein qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis (§ 109 GewO).
  • Entschlüsselung verdeckter Formulierungen („Zeugnissprache“).
  • Durchsetzung einer besseren Gesamtnote und korrekter Leistungs- und Verhaltensbeurteilung.
  • Berichtigung von Zwischen- und Endzeugnissen.
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Klare Verträge verhindern spätere Streitigkeiten. Wir gestalten und prüfen für beide Seiten rechtssicher.

  • Arbeits- und Aufhebungsverträge, Abwicklungsvereinbarungen.
  • Befristungen rechtssicher gestalten (Teilzeit- und Befristungsgesetz, TzBfG).
  • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigung.
  • Prüfung von AGB-Klauseln, Ausschlussfristen und Vergütungsregelungen.
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Einigungsstelle nach § 76 BetrVG – Vorsitz durch Prof. Dr. Martin

Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat in mitbestimmungspflichtigen Fragen nicht einigen, entscheidet die betriebliche Einigungsstelle unter einem unparteiischen Vorsitzenden. Prof. Dr. Martin wird bundesweit als Vorsitzender arbeitsrechtlicher Einigungsstellen bestellt (über die InterCon – Prof. Dr. Martin GmbH). Informationen für Arbeitgeber und Betriebsräte: prof-martin.de.

Vor Ort

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Limburg an der Lahn

Wer in Limburg einen Anwalt für Arbeitsrecht braucht, hat oft wenig Zeit: Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden, sonst gilt sie als wirksam. Mit Prof. Dr. Frank Martin und Rechtsanwalt Benjamin Meiser stehen Ihnen zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht zur Seite – kurzfristige Termine in Fristsachen sind bei uns selbstverständlich. Wir vertreten Arbeitnehmer bei Kündigung, Abfindung, Abmahnung und Arbeitszeugnis ebenso wie Arbeitgeber bei Vertragsgestaltung und Trennungen.

Für Arbeitsrechtsstreitigkeiten aus Limburg und Umgebung ist seit 2012 das Arbeitsgericht Wiesbaden zuständig (das frühere Arbeitsgericht Limburg wurde aufgelöst). Wir führen Ihre Verfahren dort und, wenn nötig, vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main. Unsere Mandanten kommen aus Limburg, Diez, Hadamar, Elz, Bad Camberg, Weilburg und Runkel ebenso wie aus Montabaur und dem Westerwald. Termine erhalten Sie kurzfristig – online buchbar oder telefonisch unter 06431 - 2 88 88 88.

Häufige Fragen

Arbeitsrecht verständlich erklärt

Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit zu klagen?

Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Handeln Sie daher schnell und lassen Sie die Kündigung umgehend prüfen.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens oder Aufhebungsvertrags ausgehandelt. Wir prüfen Ihre Verhandlungsposition und holen das Bestmögliche für Sie heraus.

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nein. Ein Aufhebungsvertrag ist freiwillig. Er kann Vorteile bieten, birgt aber Risiken – etwa eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Lassen Sie einen solchen Vertrag vor der Unterschrift anwaltlich prüfen.

Gilt der Kündigungsschutz für mich?

Das Kündigungsschutzgesetz greift in der Regel, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Ob es in Ihrem Fall anwendbar ist, prüfen wir für Sie.

Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?

Im Arbeitsrecht gilt eine Besonderheit: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer gewinnt. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsbaustein übernimmt die Kosten in der Regel; wir klären die Deckung für Sie. Ohne Versicherung besprechen wir die voraussichtlichen Kosten vorab transparent.

Welches Arbeitsgericht ist für Limburg zuständig?

Für Limburg und Umgebung ist seit 2012 das Arbeitsgericht Wiesbaden zuständig; das frühere Arbeitsgericht Limburg wurde aufgelöst. Wir erheben Ihre Kündigungsschutzklage fristwahrend, vertreten Sie in Wiesbaden und, wenn nötig, vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht.

Kündigung erhalten? Jetzt handeln.

Die Drei-Wochen-Frist läuft. Lassen Sie Ihre Kündigung so schnell wie möglich prüfen.