Fachanwalt für Familienrecht

Familienrecht – klare Wege
in schwierigen Zeiten.

Trennung, Scheidung und Fragen rund um Kinder und Vermögen sind emotional belastend. Als Fachanwalt für Familienrecht begleitet Sie Prof. Dr. Frank Martin sachlich, verständlich und mit dem nötigen Nachdruck – damit Sie schnell wieder Boden unter den Füßen bekommen.

Leistungen

Womit wir Sie unterstützen

Wir begleiten Sie sachlich durch das Scheidungsverfahren – so einvernehmlich wie möglich, so bestimmt wie nötig.

  • Ablauf vom Scheidungsantrag bis zum Beschluss des Familiengerichts.
  • Trennungsjahr, Zustellung und Voraussetzungen (Zerrüttung der Ehe).
  • Einvernehmliche Scheidung: oft schneller und kostengünstiger.
  • Bei streitiger Scheidung: konsequente Vertretung Ihrer Interessen.
  • Bündelung mit Folgesachen (Unterhalt, Sorge, Vermögen).
Beratung anfragen

Unterhalt ist rechnerisch komplex. Wir ermitteln realistische Beträge und setzen sie durch – oder wehren überhöhte Forderungen ab.

  • Kindes-, Trennungs- und nachehelicher Ehegattenunterhalt.
  • Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle und bereinigtem Nettoeinkommen.
  • Auskunfts- und Belegansprüche zur Einkommensermittlung.
  • Abänderung bei veränderten Verhältnissen (Einkommen, Bedarf).
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Im Mittelpunkt steht das Kindeswohl. Wir suchen tragfähige Lösungen – einvernehmlich oder vor Gericht.

  • Elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmung und Umgangsregelungen.
  • Vorrang einvernehmlicher Lösungen zum Wohl des Kindes.
  • Vertretung im Verfahren vor dem Familiengericht.
  • Umgang auch für Großeltern und weitere Bezugspersonen.
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Am Ende der Ehe wird das gemeinsam Erwirtschaftete ausgeglichen. Wir sorgen für eine korrekte Vermögensauseinandersetzung.

  • Ermittlung von Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten.
  • Berücksichtigung von Schenkungen und Erbschaften (privilegiertes Vermögen).
  • Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche.
  • Durchsetzung oder Abwehr der Ausgleichsforderung.
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Auch die Altersvorsorge wird bei der Scheidung geteilt. Wir behalten Ihre Rentenanwartschaften im Blick.

  • Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.
  • Prüfung der Auskünfte der Versorgungsträger.
  • Möglichkeiten, den Versorgungsausgleich vertraglich zu regeln oder auszuschließen.
  • Anpassung bei Härtefällen.
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Klare Absprachen schaffen Sicherheit – vor und während der Ehe sowie bei Trennung.

  • Eheverträge (Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich) – auf Wunsch notariell beurkundet.
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen für eine einvernehmliche Regelung.
  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung.
  • Faire, ausgewogene Gestaltung – auch für Unternehmer und Immobilieneigentümer.
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Häufige Fragen

Familienrecht verständlich erklärt

Wie läuft eine Scheidung ab?

In der Regel setzt eine Scheidung das Trennungsjahr voraus. Danach reicht ein Ehegatte über einen Rechtsanwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Im Gerichtstermin wird die Scheidung ausgesprochen – häufig zusammen mit dem Versorgungsausgleich. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Wer zahlt wie viel Unterhalt?

Die Höhe von Kindes- und Ehegattenunterhalt richtet sich nach Einkommen, Bedarf und Leistungsfähigkeit. Für den Kindesunterhalt dient die Düsseldorfer Tabelle als Orientierung. Wir berechnen Ihren Anspruch und setzen ihn durch – oder wehren überhöhte Forderungen ab.

Was bedeutet Zugewinnausgleich?

Bei einer Scheidung im gesetzlichen Güterstand wird der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs zwischen den Eheleuten ausgeglichen. Wir ermitteln die Ansprüche und vertreten Sie bei der Auseinandersetzung.

Brauchen wir beide einen Anwalt?

Für die Einreichung des Scheidungsantrags ist anwaltliche Vertretung vorgeschrieben. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es häufig, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, besprechen wir mit Ihnen.

Sprechen wir vertraulich über Ihre Situation.

Der erste Schritt ist oft der schwerste. Wir hören zu und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten.