Zwingender Bedarf als Ausnahme von der allgemeinen Wartezeit im Anwaltsnotariat
Wer im Anwaltsnotariat zum Notar bestellt werden möchte, muss grundsätzlich mindestens fünf Jahre als Rechtsanwalt tätig gewesen sein; von dieser Wartezeit kann nur abgewichen werden, wenn ein zwingender Bedarf an einer Notarstelle besteht. Die Entscheidung stellt klar, unter welchen engen Voraussetzungen ein solcher Bedarf anzunehmen ist – maßgeblich ist, ob die notarielle Versorgung in dem betreffenden Bezirk anders nicht sichergestellt werden kann, etwa weil keine Bewerber mit erf
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