Vertragsrecht

Werkstattrisiko bei der Erstattung von Kfz-Reparaturkosten im Rahmen der Vollkaskoversicherung

Wer sein Fahrzeug über die Vollkaskoversicherung reparieren lässt, kann vom Versicherer grundsätzlich nur den Betrag verlangen, der für die Instandsetzung tatsächlich notwendig war; Positionen in der Werkstattrechnung, die nicht gerechtfertigt sind – etwa nicht erbrachte oder überhöht berechnete Leistungen –, muss der Versicherer in der Regel nicht ausg

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