Arbeitsrecht

Verschmelzung - gesetzlicher Parteiwechsel - Sozialtarifvertrag

Bei einer Verschmelzung geht das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den aufnehmenden Rechtsträger über; in einem bereits laufenden Gerichtsverfahren tritt dieser dadurch ohne besonderen Antrag kraft Gesetzes an die Stelle der bisherigen Partei. Das Bundesarbeitsgericht befasst sich in diesem Verfahren mit den Folgen einer solchen Umstrukturierung und mit der Frage, in welchem Umfang ein Sozialtarifv

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