Ua mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen (Sachverständigengutachten) unzulässige Verfassungsbeschwerde betr teilweise Entziehung des Sorgerechts
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den teilweisen Entzug der elterlichen Sorge nicht zur Entscheidung angenommen und zugleich den Antrag auf Prozesskostenhilfe nebst Beiordnung eines Bevollmächtigten zurückgewiesen. Ausschlaggebend war, dass die Beschwerde bereits die formalen Anforderungen verfehlte: Es fehlten wesentliche Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren – insbesondere das eingeholte Sachverständigengutachten –, ohne die das Gericht die gerügte Grundrechtsverletzung nicht nachvollziehen konnte. Die Entscheidung verdeutlicht, dass Beschwerdeführende sämtliche entscheidungserheblichen Dokumente vorlegen oder ihren Inhalt so wiedergeben müssen, dass eine Prüfung allein anhand der Beschwerdeschrift möglich ist.
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