Risikoausschluss für Schäden durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an Gebäuden in den AVB einer Gebäudeversicherung
Das Gericht hat eine Klausel in den Versicherungsbedingungen einer Gebäudeversicherung gebilligt, die den Schutz für Wasseraustritte aus fest installierten Brandschutz- und Sprinkleranlagen ausschließt, wenn der Schaden auf Bau-, Umbau- oder Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude oder an der Anlage selbst zurückgeht. Entscheidend war, dass eine solche Einschränkung für durchschnittliche Versicherungsnehmer verständ
Bedeutung für Sie: Ob und wie sich diese Entscheidung auf Ihren Fall auswirkt, klären wir gern im persönlichen Gespräch. Unsere Beratung im Vertragsrecht · Kontakt aufnehmen.
Zur amtlichen Fundstelle / Originalquelle →
Diese Zusammenfassung ist eine eigenständige, redaktionelle Einordnung der Kanzlei und gibt nicht den Wortlaut der Entscheidung wieder. Sie dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.