Arbeitsrecht

Fristwahrung - Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang

Wer einen fristgebundenen Schriftsatz elektronisch bei einem unzuständigen Gericht einreicht, kann sich nicht darauf verlassen, dass dieser noch rechtzeitig an die richtige Stelle gelangt – jedenfalls dann nicht, wenn die Einreichung erst am letzten Tag der Frist erfolgt. Auch der Umstand, dass das angeschriebene Gericht verfahrensleitende Anträge intern zügig und ohne Einbindung eines Richters weiterleitet, begründet kein schutzwürdiges Vertrauen auf eine fristwahrende Übermittlung. Für die Praxis bedeutet das, dass bei der elektronischen Einreichung besonders auf die Zuständigkeit des Adressaten geachtet werden sollte und zeitliche Puffer sinnvoll sind.

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Diese Zusammenfassung ist eine eigenständige, redaktionelle Einordnung der Kanzlei und gibt nicht den Wortlaut der Entscheidung wieder. Sie dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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