Vertragsrecht

Erfolgloser Antrag gegen den Widerruf einer dienstlichen Fahrlehrerlaubnis

Einem Fahrlehrer der Bundeswehr fehlt die für eine Dienstfahrlehrerlaubnis erforderliche Zuverlässigkeit, wenn er als Reichsbürger auftritt, die Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland leugnet und die Verbindlichkeit ihrer Gesetze negiert.

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Diese Zusammenfassung ist eine eigenständige, redaktionelle Einordnung der Kanzlei und gibt nicht den Wortlaut der Entscheidung wieder. Sie dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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