Erbrecht

Erbfallkostenpauschale bei Vermächtnis; keine Kürzung der Erbfallkostenpauschale für den einzigen persönlich steuerpflichtigen Erwerber

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass nicht nur Erben, sondern auch Personen, die lediglich ein Vermächtnis erhalten, den festen Abzugsbetrag für Beerdigungs- und Nachlassregelungskosten geltend machen können, ohne einzelne Ausgaben nachweisen zu müssen. Ist innerhalb eines Erbfalls nur eine einzige Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, während der Erwerb der übrigen Beteiligten hierzulande nicht besteuert wird, muss dieser Betrag nicht aufgeteilt werden, sondern steht dem Betreffenden in voller Höhe zu. Die Entscheidung wirkt sich vor allem bei Erbfällen mit Auslandsbezug aus, in denen mehrere Begünstigte vorhanden sind.

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Diese Zusammenfassung ist eine eigenständige, redaktionelle Einordnung der Kanzlei und gibt nicht den Wortlaut der Entscheidung wieder. Sie dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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