Arbeitsrecht

Eingruppierung - Sportplatzwarte in Hamburg - Grundsatz der Spezialität

Das Bundesarbeitsgericht befasst sich in diesem Verfahren (Az. 4 AZR 151/25) mit der tariflichen Eingruppierung von Sportplatzwarten im Hamburger öffentlichen Dienst, also mit der Frage, welcher Entgeltgruppe die ausgeübte Tätigkeit zuzuordnen ist und welche Vergütung sich daraus ergibt. Im Mittelpunkt steht dabei der Grundsatz der Spezialität: Trifft eine allgemeine Tätigkeitsbeschreibung mit einer besonderen, auf eine bestimmte

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