Arbeitsrecht

Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst - Zustimmungsersetzungsverfahren - einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erledigung des Verfahr

Wenn ein Arbeitgeber Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst einer Entgeltgruppe zuordnet, benötigt er dafür die Zustimmung des Betriebs- bzw. Personalrats; verweigert dieser sie, kann der Arbeitgeber die Zustimmung gerichtlich im sogenannten Zustimmungsersetzungsverfahren ersetzen l

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