Notarielle Leistungen / Immobilien

Die Voraussetzung einer örtlichen Wartezeit von nunmehr mindestens zwei Jahren ununterbrochener rechtsanwaltlicher Tätig

Wer zum Anwaltsnotar bestellt werden möchte, muss zuvor mindestens zwei Jahre ohne Unterbrechung als Rechtsanwalt in dem Bezirk tätig gewesen sein, für den die Bestellung vorgesehen ist. Diese Anforderung bleibt nach der Entscheidung auch dann bestehen, wenn die anwaltliche Arbeit durch die Digitalisierung zunehmend ortsunabhängig und überregional erfolgt. Das Gericht misst der regionalen Verankerung im künftigen Amtsbereich damit weiterhin eigenständige Bedeutung bei.

Bedeutung für Sie: Ob und wie sich diese Entscheidung auf Ihren Fall auswirkt, klären wir gern im persönlichen Gespräch. Unsere Beratung im Notarielle Leistungen / Immobilien · Kontakt aufnehmen.

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Diese Zusammenfassung ist eine eigenständige, redaktionelle Einordnung der Kanzlei und gibt nicht den Wortlaut der Entscheidung wieder. Sie dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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