Notarielle Leistungen / Immobilien

Beteiligtenstellung des Zessionars eines Rückgewähranspruchs im Zwangsversteigerungsverfahren

Der Zessionar des Anspruchs auf Rückgewähr einer Grundschuld ist nicht Beteiligter des Zwangsversteigerungsverfahrens im Sinne des § 9 Nr. 2 ZVG (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 20. Dezember 2001 - IX ZR 419/98, NJW 2002, 1578, 1579).

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