Aluminiumschmieden
Die Entscheidung betrifft die Frage, wie schwer ein Kartellverstoß zu bewerten ist, wenn sich Unternehmen nicht ausdrücklich abgesprochen, sondern ihr Marktverhalten lediglich aufeinander abgestimmt haben. Das Gericht stellt klar, dass zwischen einer förmlichen Absprache und einer bloßen Verhaltensabstimmung keine feste Rangfolge im Sinne eines geringeren Unrechts besteht – die Abstimmung dient vor allem dazu, Lücken zu schließen, w
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