Familienrecht

1. Eine Ehe kann vor Ablauf des Trennungsjahres nur dann geschieden werden, wenn dem antragstellenden Ehegatten ihre For

Grundsätzlich setzt eine Scheidung voraus, dass die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Von diesem Trennungsjahr kann nur ausnahmsweise abgewichen werden, nämlich dann, wenn es dem antragstellenden Ehegatten aufgrund von Umständen, die in der Person des anderen liegen, nicht zuzumuten ist, bis zum Ablauf dieser Frist am formalen Bestand der Ehe festzuhalten. Die Entscheidung verdeutlicht, dass an eine solche vorzeitige Scheidung strenge Anforderungen gestellt werden und allein Unstimmigkeiten oder allgemeine Belastungen einer Trennung hierfür regelmäßig nicht ausreichen.

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Diese Zusammenfassung ist eine eigenständige, redaktionelle Einordnung der Kanzlei und gibt nicht den Wortlaut der Entscheidung wieder. Sie dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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