Arbeitsrecht

Wahl der Schwerbehindertenvertretung - schriftliche Stimmabgabe - Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen - Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in dieser Entscheidung mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Wahl der Schwerbehindertenvertretung befasst, insbesondere mit der Behandlung schriftlich abgegebener Stimmen. Zentrale Bedeutung kommt dabei dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl zu, wonach die Auszählung der Stimmen nachvollziehbar und für Interessierte zugänglich erfolgen muss. Werden diese Vorgaben bei der Bearbeitung der brieflich eingegangenen Stimmen nicht eingehalten, kann dies die Wirksamkeit der Wahl beeinträchtigen.

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Diese Zusammenfassung ist eine eigenständige, redaktionelle Einordnung der Kanzlei und gibt nicht den Wortlaut der Entscheidung wieder. Sie dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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