Unzulässige Revision
Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Verfahren die eingelegte Revision als unzulässig verworfen und damit keine inhaltliche Prüfung der zugrunde liegenden arbeitsrechtlichen Fragen vorgenommen. Eine Revision muss bestimmten formalen und inhaltlichen Anforderungen genügen, insbesondere hinsichtlich der Begründung; werden diese nicht erfüllt, kommt es nicht mehr zu einer Entscheidung in der Sache. Für die Beteiligten bedeutet dies in der Regel, dass die vorangegangene Entscheidung der unteren Instanz bestehen bleibt.
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