Unzulässige Revision
Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Verfahren die Revision als unzulässig verworfen, ohne den zugrunde liegenden Rechtsstreit inhaltlich zu prüfen. Eine solche Entscheidung ergeht in der Regel dann, wenn die formellen Voraussetzungen für das Rechtsmittel nicht erfüllt sind, etwa weil Fristen versäumt oder Begründungsanforderungen nicht eingehalten wurden. Für die betroffene Partei bedeutet dies, dass die vorangegangene Entscheidung der unteren Instanz Bestand hat.
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