Vertragsrecht

Schadensersatz bei unbefugten Geldabhebungen

Werden mit einer entwendeten Bank- oder Kreditkarte unbefugt Geldbeträge abgehoben, stellt sich regelmäßig die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main kommt es hierbei maßgeblich darauf an, ob die geschädigte Person ihre Sorgfaltspflichten im Umgang mit Karte und persönlicher Geheimzahl (PIN) verletzt hat, etwa durch eine gemeinsame Aufbewahrung beider. Kann der Bank ein solches pflichtwidriges Verhalten nicht nachgewiesen werden, kann ein Anspruch auf Erstattung der abgehobenen Beträge gegenüber dem Kreditinstitut bestehen.

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Diese Zusammenfassung ist eine eigenständige, redaktionelle Einordnung der Kanzlei und gibt nicht den Wortlaut der Entscheidung wieder. Sie dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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