Massenentlassung - unschädliche Fehler
Bei einer Massenentlassung muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigungen bestimmte Anzeige- und Beteiligungspflichten gegenüber der Agentur für Arbeit und dem Betriebsrat erfüllen. Das Bundesarbeitsgericht befasste sich in dieser Entscheidung mit der Frage, welche Auswirkungen Fehler in diesem Verfahren haben und stellte klar, dass nicht jeder formale Mangel automatisch zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen führt. Damit wird zwischen Verfahrensfehlern unterschieden, die für den Schutzzweck der Regelungen bedeutsam sind, und solchen, die als unschädlich einzustufen sind.
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