Vertragsrecht

Kein Schadensersatzanspruch des Landes Hessen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass dem Land Hessen im zugrunde liegenden Fall kein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Die Gerichtsentscheidung verdeutlicht, dass auch die öffentliche Hand die rechtlichen Voraussetzungen eines Ersatzanspruchs im Einzelnen darlegen und nachweisen muss, um erfolgreich Ansprüche geltend machen zu können. Für die Frage, ob ein Schadensersatzanspruch besteht, kommt es demnach maßgeblich auf die konkreten Umstände und die jeweilige Anspruchsgrundlage an.

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