Arbeitsrecht

Herausgabe der Kopie eines Compliance-Berichts

Das Bundesarbeitsgericht befasste sich unter dem Aktenzeichen 8 AZR 169/25 mit der Frage, ob Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber die Aushändigung einer Kopie eines Compliance-Berichts verlangen können. Im Kern geht es dabei um die Reichweite datenschutzrechtlicher Auskunfts- und Kopieransprüche, insbesondere danach, inwieweit ein solcher Bericht personenbezogene Daten der betroffenen Person enthält und ob berechtigte Interessen Dritter oder des Unternehmens einer vollständigen Herausgabe entgegenstehen können. Die Entscheidung ist für die Praxis bedeutsam, weil interne Untersuchungsberichte häufig sensible Informationen sowohl über Betroffene als auch über weitere Personen bündeln.

Bedeutung für Sie: Ob und wie sich diese Entscheidung auf Ihren Fall auswirkt, klären wir gern im persönlichen Gespräch. Unsere Beratung im Arbeitsrecht · Kontakt aufnehmen.

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Diese Zusammenfassung ist eine eigenständige, redaktionelle Einordnung der Kanzlei und gibt nicht den Wortlaut der Entscheidung wieder. Sie dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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