(Freigestelltes) Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung
Betriebsratsmitglieder dürfen aufgrund ihres Amtes weder benachteiligt noch bevorzugt werden; für ihre Vergütung ist maßgeblich, wie sich das Gehalt vergleichbarer Arbeitnehmer mit ähnlicher beruflicher Entwicklung entwickelt hätte. Das Bundesarbeitsgericht befasst sich in diesem Verfahren mit der Frage, nach welchen Kriterien die Bezüge eines – gegebenenfalls freigestellten – Betriebsratsmitglieds im Laufe der Amtszeit anzupassen sind. Für Arbeitgeber und Betriebsräte ist dabei bedeutsam, dass eine nachvollziehbare Vergleichsgruppe herangezogen wird, um sowohl unzulässige Vorteile als auch Nachteile zu vermeiden.
Bedeutung für Sie: Ob und wie sich diese Entscheidung auf Ihren Fall auswirkt, klären wir gern im persönlichen Gespräch. Unsere Beratung im Arbeitsrecht · Kontakt aufnehmen.
Zur amtlichen Fundstelle / Originalquelle →
Diese Zusammenfassung ist eine eigenständige, redaktionelle Einordnung der Kanzlei und gibt nicht den Wortlaut der Entscheidung wieder. Sie dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.