Arbeitsrecht

Feststellungsverfahren nach § 99 ArbGG über den nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG anwendbaren Tarifvertrag - Rechtsschutzinteresse bei "überholtem" Kollisionszeitpunk

Das Bundesarbeitsgericht befasste sich in diesem Verfahren mit der Frage, welcher von mehreren im Betrieb konkurrierenden Tarifverträgen nach der sogenannten Tarifeinheitsregelung des § 4a TVG anzuwenden ist. Bei der Kollision mehrerer Tarifverträge kommt es darauf an, welche Gewerkschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt die meisten Mitglieder im Betrieb hatte. Das Gericht setzte sich zudem damit auseinander, ob ein rechtliches Interesse an einer gerichtlichen Klärung noch besteht, wenn der maßgebliche Kollisionszeitpunkt bereits in der Vergangenheit liegt und damit als „überholt“ gelten kann.

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