Arbeitsrecht

Betriebsrente - Anpassung - Antragsgrundsatz

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in dieser Entscheidung mit der Anpassung von Betriebsrenten befasst und dabei den sogenannten Antragsgrundsatz behandelt. Nach diesem Grundsatz kann für die gerichtliche Klärung einer Rentenanpassung von Bedeutung sein, ob und in welcher Form der Versorgungsberechtigte sein Begehren gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht hat. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die konkrete Ausgestaltung eines solchen Verlangens Auswirkungen auf die Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Betriebsrentenanpassung haben kann.

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Diese Zusammenfassung ist eine eigenständige, redaktionelle Einordnung der Kanzlei und gibt nicht den Wortlaut der Entscheidung wieder. Sie dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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