Betriebsrente - Anpassung - Antragsgrundsatz
Das Bundesarbeitsgericht befasste sich in diesem Verfahren mit der Anpassung einer Betriebsrente und der Frage, welche Bedeutung dabei einem entsprechenden Antrag des Rentenempfängers zukommt. Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die laufenden Betriebsrenten an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden müssen. Die Entscheidung verdeutlicht, welche Anforderungen an das Verhalten der Beteiligten gestellt werden und inwieweit es auf eine Initiative des Berechtigten ankommt, damit eine Anpassung geltend gemacht werden kann.
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