Arbeitsrecht

Berücksichtigung von Bonuszahlungen bei der Berechnung eines Alterssicherungsbetrags nach § 6 des Manteltarifvertrags für Beschäftigte in der Metall- und Elektr

Das Bundesarbeitsgericht befasste sich mit der Frage, ob variable Bonuszahlungen bei der Ermittlung des sogenannten Alterssicherungsbetrags nach § 6 des Manteltarifvertrags für die Metall- und Elektroindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden einzubeziehen sind. Dieser Alterssicherungsbetrag soll ältere Beschäftigte vor Einkommenseinbußen schützen, die durch tarifliche Änderungen entstehen können. Die Entscheidung ist vor allem für die Berechnung solcher Sicherungsansprüche von Bedeutung und betrifft die Auslegung der maßgeblichen tariflichen Regelungen zur Zusammensetzung des relevanten Entgelts.

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