Benachteiligung wegen fehlender Kirchenzugehörigkeit
Das Bundesarbeitsgericht befasste sich in diesem Verfahren mit der Frage, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber im Bewerbungsverfahren benachteiligt wurde, weil keine Zugehörigkeit zu einer Kirche bestand. Im Kern geht es dabei um das Spannungsverhältnis zwischen dem Selbstbestimmungsrecht kirchlicher Arbeitgeber und dem Schutz vor Diskriminierung wegen der Religion, wie er im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorgesehen ist. Die Entscheidung betrifft die Voraussetzungen, unter denen eine Kirchenmitgliedschaft als zulässige Anforderung an eine Stelle gestellt werden darf.
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