Vertragsrecht

Bei einem mit einem im stationären Handel geschlossenen Fahrzeugkaufvertrag verbundenen und vom Darlehensnehmer widerruf

Wird ein Fahrzeug im Ladengeschäft gekauft und die Finanzierung über einen damit verbundenen Verbraucherdarlehensvertrag geregelt, so kann der Darlehensgeber nach einem Widerruf seine eigene Leistung zunächst zurückhalten, bis der Darlehensnehmer das Fahrzeug herausgegeben oder dessen Rücksendung nachgewiesen hat. Das Gericht sah keinen Anlass, die gesetzliche Verweisung auf diese Regelung im Wege einer europarechtlich orientierten Auslegung anders zu deuten. Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie nach einem Widerruf nicht ohne Weiteres mit einer sofortigen Rückzahlung rechnen können, sondern die Rückabwicklung von der Rückgabe des Fahrzeugs abhängt.

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Diese Zusammenfassung ist eine eigenständige, redaktionelle Einordnung der Kanzlei und gibt nicht den Wortlaut der Entscheidung wieder. Sie dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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