Arzt im Tarifsinn - beschränkte Berufsausübungserlaubnis
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine Person, die nur über eine beschränkte Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs verfügt, tariflich als Arzt einzustufen ist. Dabei ging es um die Auslegung des im Tarifvertrag verwendeten Begriffs „Arzt“ und darum, welche berufsrechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Eingruppierung und Vergütung erfüllt sein müssen. Die Entscheidung ist für die Einordnung von Beschäftigten mit eingeschränkter Berufsausübungserlaubnis in tarifliche Vergütungssysteme von Bedeutung.
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