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Schadensersatzansprüche Hinterbliebener bei Flugzeugabstürzen

Seit mehr als 10 Jahren arbeiten wir schwerpunktmäßig auch im Bereich Luftfahrt.

Immer wieder schalten wir dabei seit Jahren bei internationalen Belangen und Berührungspunkten auch ausländische Luftfahrtspezialisten ein, die sich ebenfalls auf Unfälle und Vorfälle von und in Luftfahrzeugen spezialisiert haben. Hierzu gehört u.a. ein erfahrener Rechtsanwalt, der bereits in der Vergangenheit Familien und Hinterbliebene von Flugkatastrophen und Flugzeugabstürzen vertreten hat (Concorde, AF 447 u.s.w.).

Auch nach dem jüngsten Absturz der Germanwings 4U9252 auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf werden wir wieder danach gefragt, ob und welche Möglichkeiten bestehen, nach einer solchen Katastrophe, die einmalig im Lufthansa Konzern ist, den entstanden Schaden wenigstens wirtschaftlich zu kompensieren.

Die Schadensersatzpflicht bei einem Flugzeugabsturz in Europa beurteilt sich nach dem sogenannten Montrealer Übereinkommen sowie der EU- Verordnung zur Haftung von Luftfahrtunternehmen. Diese Vorschriften gelten nicht nur für Flüge innerhalb Europas, sondern auch für die Personenbeförderung durch europäische Fluggesellschaften außerhalb der Gemeinschaft.

Im Falle eines Personenschadens sieht Art. 17 des Montrealer Übereinkommens eine verschuldensunabhängige Haftung des Luftfrachtführers vor. „Verschuldensunabhängig“ bedeutet, dass die Fluggesellschaft für einen Schadenseintritt bei Betrieb eines Flugzeuges immer haftet, wobei es nicht darauf abkommt, ob sie den Schaden verursacht hat oder nicht.

Soweit sich der bisherige Ermittlungsstand bestätigen sollte, werden sich die Deutsche Lufthansa AG, deren Versicherer und Rückversicherer einer immense Klageflut wappnen müssen. Nach Pressemeldungen hat die Deutsche Lufthansa AG bereits Rückstellungen in Höhe von mehr als 300.000.000 US Dollar gebildet.

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, einen Schadensersatzrechtsstreit anhängig zu machen. Die Frage ist, welches Gericht in welchem Land das Beste ist, um die Interessen des Anspruchstellers höchst möglich zu erfüllen. Welches Gericht wird den höchsten Druck auf die Gesellschaften ausüben, um den Fall schnell und erfolgreich abzuschließen?

Es besteht stets die Gefahr, dass die Prozesse von den haftenden Gesellschaften über Jahre in die Länge gezogen werden, ohne dass eine Verurteilung oder eine Einigung erfolgt.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir in solch traurigen Zeiten für Sie da sind und erfolgreich waren, Vergleichsvereinbarungen mit den hinter den Fluggesellschaften stehenden Versicherern vorzubereiten, die dazu führten, dass schnelle und zielführende Vereinbarungen getroffen werden konnten.

Unser Team bietet Ihnen beste internationale Vertretung an.

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Rufen Sie Herrn Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Frank Martin unter Tel: 06431 / 2 88 88 88 an.